Kostenerstattung

Keratokonus

Für gesetzlich Versicherte gilt seit Januar 2005: Einen Kostenzuschuss gibt es nur dann, wenn die Hornhautkrümmung im steilsten Bereich der Hornhaut (Apex) unter 7 mm liegt.

Ob dies der Fall ist, lässt sich mit den modernen Geräten Oculus Pentacam oder Videokeratograph zweifelsfrei ermitteln und dokumentieren. Sobald die endgültigen Linsendaten und damit der voraussichtliche Kostenaufwand feststehen, wird in Verbindung mit einer augenärztlichen Verordnung ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse mit den erforderlichen Dokumentationen eingereicht.

Leider hat der Gesetzgeber zwar geregelt, wann ein Kostenzuschuss gewährt werden kann. Die Höhe des Zuschusses unterliegt aber der Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Momentan bewegen sich die Zuschüsse je nach Fall und Krankenkasse zwischen 50 % und 100 %.

Die Kosten für eine Neuanpassung hängen sehr stark von den Gegebenheiten des Auges ab. Je nachdem, ob einfache oder spezielle Linsengeometrien erforderlich sind, bewegen sich die Gesamtkosten für Anpassungsdienstleistung und Kontaktlinsen zwischen 750 und 1150 EUR.

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