Für gesetzlich Versicherte gilt seit Januar 2005: Einen Kostenzuschuss gibt es dann, wenn die Hornhautkrümmung im steilsten Bereich (Apex) unter 7mm liegt. Ob dies der Fall ist, lässt sich mit den modernen Videokeratografen zweifelsfrei ermitteln und dokumentieren. Sobald die entgültigen Linsendaten und damit der voraussichtliche Kostenaufwand feststeht, wird in Verbindung mit einer augenärztlichen Verordnung Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse mit den erforderlichen Dokumentationen eingereicht.
Leider hat der Gesetzgeber zwar geregelt, wann ein Kostenzuschuss gewährt werden kann. Die Höhe des Zuschusses unterliegt aber der Einzelfall-entscheidung. Momentan bewegen sich die Zuschüsse je nach Fall und Krankenkasse zwischen 50% und 100%.
Die Kosten für eine Neuanpassung hängen sehr stark von den Gegebenheiten des Auges ab. Je nach dem, ob einfache oder spezielle Linsengeometrien erforderlich sind, bewegen sich die Gesamtkosten für Anpassdienstleistung und Kontaktlinsen zwischen 450 und 750 EUR.